Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ing. Siegfried Plasch („Lieferant") und dem Käufer. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B) im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ing. Siegfried Plasch, Baumayrweg 4, 4631 Krenglbach, Österreich („Lieferant"), handelnd unter TIP TIG.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Lieferant diesen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, der Lieferant hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote, Vertragsschluss, Unterlagen

Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder durch Leistungsbeginn zustande.

Der Lieferant behält sich das Eigentum und sämtliche geistigen Eigentumsrechte an allen dem Käufer überlassenen technischen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, Muster, Modelle) vor. Diese Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

3. Preise, Zahlung, Verzug

Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise EXW Krenglbach (Incoterms® 2020), zuzüglich Umsatzsteuer (USt), Verpackung, Versand, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für B2B-Geschäfte gemäß § 456 UGB.

Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Lieferzeiten, Teillieferungen, Annahmeverzug

Lieferzeiten sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart. Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie nach Eingang aller vereinbarten Vorauszahlungen oder Sicherheiten.

Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.

Gerät der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Lieferant kann die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagern und Schadenersatz für etwaige Mehrkosten verlangen.

5. Versand, Gefahrübergang, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist A-4631 Krenglbach, Österreich.

Die Gefahr geht EXW mit Bereitstellung zur Abholung am Standort des Lieferanten auf den Käufer über. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, unabhängig davon, welche Partei den Transport organisiert.

Eine Transportversicherung wird auf Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

6. Höhere Gewalt / Lieferkettenstörungen

Ereignisse höherer Gewalt — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffknappheit und Störungen in der Lieferkette — verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine solche Behinderung länger als einen Monat andauert und sich die Parteien nicht auf eine Vertragsanpassung einigen können.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum des Lieferanten (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Die Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt für den Lieferanten. Werden Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, erwirbt der Lieferant Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Gegenständen.

Der Käufer tritt dem Lieferanten hiermit sicherungshalber alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang befugt.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung an Dritte übereignen.

8. Mitwirkung, Montage & Service

Der Käufer hat alle erforderlichen Informationen, Zeichnungen, Werkzeuge, Betriebsmittel und den Zugang zum Aufstellungsort rechtzeitig und kostenlos bereitzustellen.

Montage- und Serviceleistungen werden nach den Standardbedingungen des Lieferanten hinsichtlich Arbeitszeiten, Reisezeiten, Reisekosten und Sicherheitsanforderungen erbracht. Die Abnahme erfolgt mit der Inbetriebnahme oder der Nutzungsaufnahme durch den Käufer.

9. Gewährleistung

Der Käufer hat alle Lieferungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Unterlassene rechtzeitige Anzeige gilt als Genehmigung der Ware.

Der Lieferant wird nach seiner Wahl mangelhafte Ware nachbessern oder austauschen. Scheitern zwei Nachbesserungsversuche, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder — sofern der Mangel nicht unerheblich ist — vom Vertrag zurücktreten.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Verschleißteile, natürlicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Lieferanten, Einsatz unter ungeeigneten Bedingungen, übermäßige Beanspruchung oder nicht vom Lieferanten autorisierte Eingriffe Dritter.

Die Gewährleistungsfrist bei B2B-Geschäften beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

Für Software erstreckt sich die Gewährleistung auf die vereinbarten Funktionen gemäß Dokumentation. Fehlerbehebung erfolgt über Updates, soweit verfügbar.

10. Herstellergarantie

Soweit der Lieferant eine freiwillige Herstellergarantie gewährt, gelten deren Bedingungen unabhängig von und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten gemäß Abschnitt 9. Einzelheiten zur Herstellergarantie finden Sie auf der Seite Garantie.

11. Haftung

Die Haftung des Lieferanten ist bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden unbeschränkt.

In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Lieferanten auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt.

Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden — einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Stillstandszeiten und Datenverlust — ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und sonstige zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

12. Geistige Eigentumsrechte & Software

Der Käufer erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der mit den Produkten gelieferten Software ausschließlich für den vereinbarten Zweck.

Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung sind im gesetzlich zulässigen Umfang untersagt.

Der Käufer hat den Lieferanten unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten zu informieren.

13. Exportkontrolle & Compliance

Der Käufer hat bei der Handhabung, Verwendung oder dem Weiterverkauf der Produkte alle geltenden Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll- und Produktkonformitätsvorschriften (einschließlich EU-, österreichischer und US-Vorschriften) einzuhalten.

Der Käufer hat dem Lieferanten auf Verlangen alle erforderlichen Angaben zum Endverbrauch und entsprechende Dokumentation bereitzustellen. Der Lieferant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften verstoßen würde.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung des Lieferanten und den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, Datenschutzgesetz — DSG) verarbeitet. Der Käufer stellt sicher, dass betroffene Personen, deren Daten er dem Lieferanten übermittelt, entsprechend informiert wurden.

15. Abtretung & Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer darf Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten.

Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese AGB und alle Verträge zwischen dem Lieferanten und dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist A-4631 Krenglbach, Österreich.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das für den Sitz des Lieferanten zuständige Gericht (Wels, Österreich).

17. Rangfolge, Sprache, Salvatorische Klausel

Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) Auftragsbestätigung, (2) Individualvereinbarungen, (3) diese AGB, (4) technische Unterlagen und Spezifikationen.

Die deutschsprachige Fassung dieser AGB ist rechtsverbindlich.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.

18. Weiterverkauf (Distributoren)

Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Produkte im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern sich der Käufer nicht in Zahlungsverzug oder wesentlicher Vertragsverletzung befindet. Diese Berechtigung ist widerruflich.

Das Eigentum an der Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Lieferanten. Der Käufer tritt dem Lieferanten hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf an seine Kunden in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich USt) ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen befugt; der Lieferant kann im Verzugsfall selbst einziehen.

Der Käufer hat alle sicherheitsrelevanten und produktbezogenen Informationen sowie die Herstellergarantie unverändert auf einem dauerhaften Datenträger an Endkunden weiterzugeben. Abweichende Garantiezusagen im Namen des Lieferanten bedürfen dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Technische Änderungen, Umkennzeichnung, Veränderung von Markierungen oder die Bündelung mit nicht zugelassenem Zubehör sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagt. Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für von ihm vorgenommene Änderungen und stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter frei.

Der Käufer hat alle geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten und auf Verlangen Endverbleibserklärungen vorzulegen. Die Belieferung von beschränkten Ländern oder Personen ist untersagt.

Exklusivität wird nicht gewährt. Selektive Vertriebsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung unter Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts.

Kontakt

Ing. Siegfried Plasch
Baumayrweg 4, 4631 Krenglbach, Österreich
E-Mail: office@tiptig.com
Telefon: +43 720 303500

Zuletzt aktualisiert: März 2026. Die deutschsprachige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich.